Organisatorisches

Erstes Kennenlernen

Nach Ihrer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Treffen. So können wir uns  kennenlernen und wichtige Fragen abklären. Natürlich können Sie zu diesem Treffen auch Ihr Kind mitbringen.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung wird zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagesmutter abgeschlossen. Darin werden Betreuungszeiten, Kosten, Urlaub/Krankheit, etc. geregelt.

Mindestbetreuungsdauer

Die Mindestbetreuungsdauer beträgt 20 h / Monat. Bei Kindern unter 3 Jahren wäre eine Betreuung an mindestens 2 Tagen pro Woche an nicht direkt aufeinanderfolgenden Wochentagen sinnvoll, z. B. Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag, etc. Andernfalls sind die Abstände der Betreuung zu groß und Ihr Kind kann sich nicht richtig an mich gewöhnen.

Eingewöhnung

Nach Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung vereinbaren wir Termine für die Eingewöhnung. Wie lange die Eingewöhnung dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten und richtet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes. Als Richtwert kann eine Dauer von ca. 2 bis 4 Wochen dienen.

Bei der Eingewöhnung orientiere ich mich am Berliner Modell. Dies bedeutet, dass Sie zu Beginn gemeinsam mit Ihrem Kind stundenweise bei mir zu Hause sind. Nach einigen Tagen findet der erste, kurze Trennungsversuch statt. Verläuft dieser gut, wird schrittweise die Dauer der Trennung erhöht.

Betreuungsbeginn

Zum Ende der Eingewöhnungsphase hat sich Ihr Kind gut eingewöhnen können und fühlt sich bei mir wohl. Ab diesem Zeitpunkt wird die Betreuung laut Betreuungsvereinbarung gestartet.

Beihilfen und Förderungen

Berufstätige Eltern, die ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten. Für nähere Informationen können Sie auch den folgenden Link anklicken

Das Arbeitsmarktservice fördert unter bestimmten Voraussetzungen durch die Kinderbetreuungsbeihilfe einen Kinderbetreuungsplatz. Für nähere Informationen folgen Sie bitte den untenstehenden Links.